EUDR-Ausnahme für Rindsleder: Entlastung mit offenen Fragen
Die EUDR – die EU-Verordnung gegen Entwaldung – hat in der Lederbranche lange für Unsicherheit gesorgt. Umso bemerkenswerter ist eine aktuelle Entwicklung: Rindsleder soll aus dem Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen werden.
Die Begründung ist klar, und trifft einen zentralen Punkt: Leder gilt nicht als Treiber von Entwaldung, sondern entsteht als Nebenprodukt der Fleischindustrie. Gleichzeitig ist die Lederwertschöpfung weitgehend vom Fleischmarkt entkoppelt. Gerbereien und Marken haben kaum wirtschaftlichen Einfluss darauf, wo und wie Rinder gehalten werden. Der Hebel liegt nicht in der Lederverarbeitung, sondern in der Landwirtschaft.
Damit hält die EU eine Realität fest, die in der Praxis oft spürbar ist: Selbst wenn mehr Transparenz gewünscht ist, lässt sie sich entlang der vorgelagerten Kette nur begrenzt durchsetzen. Auch aus Marktsicht ist die Entscheidung nachvollziehbar. Würde Leder reguliert, fertige Lederprodukte jedoch nicht, entstünde ein Ungleichgewicht, ohne dass tatsächlich Entwaldung verhindert würde.
Was bedeutet das für die Branche? Vor allem Entlastung. Die direkte Pflicht zur vollständigen Rückverfolgbarkeit entfällt. Doch die grundlegende Frage bleibt bestehen:
Woher kommt das Material – und unter welchen Bedingungen wurde es verarbeitet?
Regulierung setzt Rahmen. Verantwortung entsteht darüber hinaus. Wer sie ernst nimmt, baut transparente Lieferketten dort auf, wo Einfluss möglich ist – unabhängig davon, ob es gesetzlich gefordert ist oder nicht.
